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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. Computertechnik Liedl e.K.
Inh. Christian Liedl
Adalbert-Stifter-Ring 3
84405 Dorfen
Stand: Oktober 2003
I.
Für alle Rechtsgeschäfte mit uns gelten erstrangig die nachstehenden Bedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des deutschen Rechts.
Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Besondere Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit, soweit sie von der nachstehenden Regelung abweichen.
II.
Soweit Kaufgegenstand ein von uns hergestelltes Komplettsystem (d.i. ein aus unseren Warenbeständen hergestellter lauffähiger Personalcomputer mit oder ohne Peripheriegeräte wie Monitor, Tastatur, Maus etc.) ist, bestimmt sich der Inhalt des Vertrages ausschließlich nach dem schriftlichen Auftrag. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns für einen bestimmten Tag bestätigt werden.
III.
Wird vom Besteller die Vertragserfüllung verweigert oder ein unberechtigter Vertragsrücktritt geltend gemacht, so können wir nach unserer Wahl auf Erfüllung bestehen oder auf Ersatz des uns durch die Verweigerung entstehenden Schadens; einen Schaden bis zu 30% des vertraglich bedungenen Bruttopreises brauchen wir dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beweisen.
IV.
Ein eventueller Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers; die Ware gilt mit der Übernahme durch den Frachtführer als abgenommen, falls nicht der Besteller beweist, dass in diesem Zeitpunkt Mängel vorhanden waren.
V.
Die von uns gelieferten Sachen bleiben bis zur ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass dem Käufer hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.
Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet worden ist. Die Abtretung wird auf den Wert des Miteigentums gemäß vorstehender Klausel beschränkt.
Eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.
VI.
Unsere Forderungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, mit Übergabe der Ware zur Zahlung fällig. Skonto- und Rabattabzüge sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig.
Unsere Forderungen sind ab Fälligkeit mit jährlich 15 % zu verzinsen.
Wir sind berechtigt, bestellte Lieferungen, soweit technisch möglich, auch in Teilen zu erbringen und die jeweiligen Teile gesondert abzurechnen.
VII.
Sollten wir in Lieferverzug geraten, so muss uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat setzen, ehe er die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend machen kann. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit dieser nicht durch zumindest grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
VIII.
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir die Gewähr für die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe der Sache. Längerfristige Herstellergarantien sind nicht Inhalt des mit uns abgeschlossenen Vertrages. Wir werden uns aber bemühen, notwendige Garantieleistungen des Herstellers zu vermitteln.
Für die Abwicklung berechtigter Gewährleistungsansprüche gilt folgendes:
1.Bei berechtigten Reklamationen erledigen wir die Gewährleistung nach Wahl des Käufers durch Nachbesserung des Kaufgegenstandes oder durch Ersatzlieferung.
2.Sollte der Mangel trotz zweimaligem Nachbesserungs- oder Austauschversuches nicht oder nicht in angemessener Frist behoben sein, so kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
3.Der Käufer hat die mangelhafte Sache zur Reklamation mit allen mitgelieferten Zubehörteilen einschließlich (soweit zutreffend) Handbuch und Software an uns zu übersenden oder in unser Geschäft zu bringen. Bei berechtigter Reklamation werden die Versandkosten erstattet.
4.Wir haben zur Reparatur des mangelhaften Kaufgegenstandes oder zur Ersatzlieferung mindestens vier Wochen ab Rückgabedatum Zeit. Sollte eine Reparatur oder Überprüfung des Kaufgegenstandes durch den Hersteller erforderlich sein, verlängert sich der Nachbesserungszeitraum auf maximal zehn Wochen.
5.Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass bei uns gekaufte Bauteile mit anderen Geräteteilen des Käufers zusammen funktionsfähig sind, es sei denn, dass dies ausdrücklich von uns beim Kauf zugesagt und schriftlich bestätigt wurde.
6.Bei von uns gelieferter Standard-Software anderer Hersteller übernehmen wir nur die Gewähr für die Funktionsfähigkeit des Datenträgers und die äußere Beschaffenheit der mitgelieferten Dokumentation. Eine Gewährleistung für die Funktion der Software selbst ist ausgeschlossen.
7.Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe an von uns gelieferten Bauteilen vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, und der aufgetretene Mangel darauf beruht.
8.Sollte der Käufer bei einer Rückgängigmachung des Kaufes die Sache selbst beschädigt haben (hierzu gehört insbesondere auch das Versehen des Handbuches mit eigenen Notizen), so ist der Käufer verpflichtet, uns Schadensersatz zu leisten.
9.Sollte bei der technischen Überprüfung einer Reklamation kein Mangel feststellbar sein, sind wir berechtigt, eine Aufwandspauschale von 20,- € zu verlangen.
IX.
Dem Käufer steht ein Widerrufsrecht zu, sofern der Kauf nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen uns gegenüber zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Im Falle des Widerrufs hat der Käufer die Sache an uns zurückzusenden. Beträgt der Warenwert mehr als 50,- €, werden die Versandkosten nach Eingang der Ware von uns erstattet.
X.
Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
XI.
Ist unser Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Gesetzes, so gilt zusätzlich:
1.Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Dorfen.
2.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Unser Recht, die Gerichte am Sitz des Käufers anzurufen, bleibt unberührt.
XII.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so tritt an deren Stelle eine zulässige, dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung. Die übrigen Regelungen bleiben trotz Unwirksamkeit einzelner Klauseln wirksam.
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